Zu führungsethischen Konsequenzen für die Polizei im Zusammenhang mit Klimaprotesten
Abstract: Klimaproteste sind Ausdruck und Verstärker gesellschaftlicher Konflikte. Das hat berufs- und führungsethische Konsequenzen für die Arbeit der Polizei. Ausgehend von der ethischen Komplexität des Klimawandels und der Klimagerechtigkeitsbewegung wird dargelegt, dass Proteste einerseits die demokratische Teilhabe fördern, andererseits jedoch Rechtsgüter Dritter beeinträchtigen können. Dies führt in ein Spannungsfeld zwischen Versammlungsfreiheit, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung, innerhalb dessen die Polizei agieren muss. Im Fokus der Überlegungen steht die Frage, inwiefern eine Polizei, die zur Neutralität verpflichtet ist, jedoch selbst von den Konflikten betroffen ist, überhaupt neutral agieren kann. Anhand von Konzepten wie „Protest Policing“, dem Einsatz von Gewalt, einer vertrauensbasierten Organisation und dem polizeilichen Führungsmodell wird herausgearbeitet, dass eine Ethik der Neutralität neutrales Handeln allenfalls als regulative Idee verstehen kann. Führungsethisch gesehen ergibt sich daraus die Aufgabe, Reflexionsräume für die moralische Urteilskraft, transparente Güterabwägungen, professionelle Deeskalationskommunikation und dialogisch-diskursive Entscheidungsverfahren zu etablieren. Polizeiliches Handeln steht deshalb vor der Herausforderung, eine verantwortungsbewusste Balance herzustellen zwischen dem rechtlichen Auftrag, moralischen Grundsätzen und den Rechten von Betroffenen.
(Entwurf für einen Vortrag im Rahmen der Bewerbung auf die Polizeipfarrstelle vom Januar 2024. Leicht überarbeitet und Literaturverzeichnis für den Blogbeitrag aktualisiert im Dezember 2025.)
Protest und Konflikt
Protest „zeigt Konflikte an oder erzeugt sie“, so der Soziologe Armin Nassehi (2020, S. 7): So kann Protest einerseits als „Demokratiegenerator“ verstanden werden, weil er gesellschaftlich virulente Themen sichtbar macht und auf die Agenda setzt, aber auch als Demokratiegefährder, weil er an den demokratischen Verfahren vorbeigeht und diese infrage stellt (Nassehi 2020, S. 150). Dennoch ist für den Polizeiethiker Werner Schiewek die Möglichkeit zu Protest geradezu ein „Überlebensgut“ demokratischer Gesellschaften (Schiewek 2022, S. 147). Insbesondere in Zeiten, die als gesellschaftliche Krisen wahrgenommen werden, sind unterschiedliche Formen des Protestes notwendiger Teil öffentlicher Auseinandersetzung und gesellschaftlicher Meinungsbildung. Aber Protest macht die zugrundeliegenden Konflikte eben nicht nur sichtbar, sondern verschärft sie teilweise auch. In jüngster Zeit reichten diese Proteste von PEGIDA-Demonstrationen und Protesten gegen Corona-Maßnahmen bis zu Demonstrationen von „Fridays for Future“, den Blockade-Aktionen der „Letzten Generation“ und Protesten im Zuge des jüngsten Nahost-Konflikts sowie Demonstrationen gegen AfD-Pläne.
Für die Polizei, zu deren Aufgabe es gehört, für innere Sicherheit und öffentliche Ordnung zu sorgen, stellen Proteste wegen ihres gewaltförmigen Konfliktpotenzials auf verschiedenen Ebenen Herausforderungen dar:
- Einerseits geht es darum, legitime Formen des Protestes zu ermöglichen und zu sichern, andererseits illegitime Protestformen einzuhegen oder gar zu verhindern. Eine grundlegende Schwierigkeit ist dabei, die Grenze zwischen den beiden Seiten zu ziehen.
- Der gesellschaftliche Konflikt, der im Protest sichtbar wird, kann auch in einem Konflikt zwischen Protestierenden und Polizei enden.
- Die Polizei wirkt im Rahmen von Protest Policing selbst als Akteur auf Meinungsbildungsprozesse ein (vgl. Derin/Singelnstein 2022, S. 282ff), etwa, indem sie durch ihr eigenes Handeln und Kommunizieren öffentlichen Protest als legitim oder illegitim erscheinen lässt (Dömming/Pichl 2023).
- Dabei sind Polizist:innen nicht nur durch ihre berufliche Rolle beteiligt, sondern als Bürger:innen selbst Beteiligte an den Meinungsbildungsprozessen.
Wie Polizist:innen mit diesen Herausforderungen umgehen können, ist Teil berufs- und führungsethischer Reflexionen, denn Konflikte sind laut Dieter Birnbacher „ein Thema, das Moral, Ethik und Polizei gemeinsam haben” (Birnbacher 2013, S. 46). Indem Protesten Konflikte zugrunde liegen oder sie hervorbringen, lassen auch Proteste sich als gemeinsames Thema auszeichnen.
Dabei stellen sich ethische Fragen im Blick auf unterschiedliche Themenkomplexe:
- Wie stellen Klimaproteste sich in ethischer Perspektive dar?
- Welche berufsethischen Fragen stellen sich für Polizist:innen?
- Welche ethischen Konsequenzen sind aus beiden Themenkomplexen für die polizeiliche Führung zu ziehen?
Die Vielfalt der Formen von Klimaprotesten stellt die Polizei und ihre Führung vor Herausforderungen. Als besonderes Problem erscheint dabei, wie die Polizei die doppelte Erwartung erfüllt, 1.) den ihnen zugewiesenen Aufgaben Gefahrenabwehr und Strafverfolgung nachzukommen und dabei 2.) das „11. Gebot“ zu beachten: Du sollst neutral bleiben!
Kleiner Exkurs zu ethischen Begriffen
Die Wörter „Moral, moralisch“ und „Ethik, ethisch“ werden umgangssprachlich oft synonym gebraucht, während sie in fachlichen Diskursen als Termini verwendet werden. Allerdings ist die Terminologie nicht einheitlich. Daher will ich kurz mein Verständnis skizzieren. Unter Moral verstehe ich subjektiv anerkannte, lebensweltliche Regeln, Konventionen etc., auf deren Grundlage eine Person Handlungen als gut/richtig oder böse/falsch beurteilt. Ethik untersucht diesen Bereich mit wissenschaftlichen Methoden, deren sprachliches Instrumentarium und typische Argumentation durch die Metaethik analysiert werden. Unter „Moralität“ verstehe ich wiederum das praktische Vermögen, Handlungen und Haltungen moralisch zu beurteilen und auf dieser Basis Entscheidungen zu treffen. „Moralität“ ist damit ein Komplementärbegriff zur Rationalität als dem Vermögen, Wissen und Erkenntnisse rational zu beurteilen. Beide Begriffe ergänzen sich insofern, als auch moralische Argumentationen rational und rationale Argumentationen moralisch beurteilbar sind. Moralität auszubilden, ist das Ziel ethischer Bildung.
Berufsethik ist dementsprechend eine reflexive Disziplin: Sie reflektiert die moralischen Grundlagen des beruflichen Handelns (Normen, Regeln, Konventionen, Ethos), die in einem spezifischen Berufskontext handlungsleitend sind, sowie der professionellen Haltung. Das geschieht vorrangig in Bildungskontexten, allerdings nicht mit dem Ziel, eine bestimmte Moralvorstellung zu etablieren – Ulrike Wagener spricht in dem Zusammenhang von der „Gefahr der Indoktrination” (Wagener 2009, S. 7, vgl. 2024, S. 255) –, sondern Berufsethik soll diskursiv/dialogisch zu einer verantwortungsvollen Berufspraxis befähigen.
In gleicher Weise ist Führungsethik reflexiv. Dabei geht es um die moralischen Grundlagen des Führungs- und Leitungshandelns. Sie ist bezogen auf die Berufspraxis und kann nicht im Widerspruch stehen zu berufsethischen Überlegungen, sondern baut auf ihnen auf.
1. Klimawandel und Protest
Das Phänomen „Klimawandel“ ist komplex, auch in ethischer Hinsicht. Die gesellschaftlichen Konflikte kreisen um die Frage, was den Klimawandel, der an sich unbestritten ist, verursacht und ob menschliches Handeln an den klimatischen Veränderungen etwas ändern kann. An dieser Stelle entscheidet sich, ob der Klimawandel ein rein naturwissenschaftlich zu behandelndes Phänomen und technisch zu lösendes Problem ist, oder ob sich mit dem Klimawandel ethische Fragen stellen (Roser/Seidel 2015, S. 9). Die Polizei steht diesen Fragen nicht neutral gegenüber. Wir können daher über berufs- und führungsethische Fragen des Umgangs mit Klimaprotesten nicht reden, ohne nach der ethischen Dimension des Klimawandels zu fragen und diese in Beziehung zu setzen zu dem, was man eine „Ethik der Neutralität“ nennen könnte.
1.1 Klimawandel ist ein komplexes Phänomen
Die Einflüsse auf das Klima sind nicht monokausal. Der Begriff „Klima“ bezeichnet ein natürliches System, das durch über längere Zeiträume erfasste, durchschnittliche Wetterwerte wie Temperatur und Niederschlag beschrieben wird. Klimatische Veränderungen haben natürliche Ursachen wie die Schwankung der Sonnenintensität, vulkanische Eruptionen oder Phänomene wie El Niño, aber auch anthropogene Ursachen wie CO₂- oder CH₄-Emissionen. Auch die Folgen sind vielfältig und reichen von einem globalen Temperaturanstieg über eine Zunahme extremer Wetterereignisse bis zu Auswirkungen auf die Biodiversität und sozioökonomischen Folgen (Gesundheitswesen, Wasserversorgung, Landwirtschaft …).
Der Einfluss menschlichen Handelns auf das Klima ist bereits mit Beginn der Industrialisierung berechnet worden, und Metastudien zeigen, dass es einen klimawissenschaftlichen Konsens bezüglich des anthropogenen Anteils am Klimawandel gibt. Strittig ist die Frage, wie groß der von Menschen verursachte Anteil ist und welche menschlichen Maßnahmen daran etwas ändern können (Roser/Seidel 2015, S. 24). Hinzu kommt, dass nicht einzelne, moralisch bewertbare Handlungen sich auf das Klima auswirken, sondern es ist die Summe an unterschiedlichen Handlungen, sodass Klimawandel auch in ethischer Hinsicht komplex ist:
- Die Auswirkungen sowohl individuellen als auch gesellschaftlichen Handelns sind nicht unmittelbar zu erkennen, sondern erst mit zeitlichem Abstand.
- Die Folgen menschlichen Handelns sind nicht lokal begrenzt, sondern international oder gar global wirksam.
- Die Folgen des Klimawandels sowie die Kosten politischer Gegennahmen treffen die Ärmeren stärker als die Wohlhabenden, und zwar sowohl national als auch global.
Selbst wenn man den anthropogenen Anteil am Klimawandel für gering hält oder ganz bestreitet: Der unbestrittene Wandel des Klimas stellt ein Cluster individual- und sozialethischer sowie politischer Fragen dar, die unter dem Stichwort „Klimagerechtigkeit“ zusammengefasst werden können: Es sind Fragen der Generationengerechtigkeit, der globalen Gerechtigkeit und der sozialen Gerechtigkeit, die miteinander in Verbindung stehen.
1.2 Klimagerechtigkeitsbewegung und Klimaproteste
Das zivilgesellschaftliche Engagement hat insbesondere seit der als gescheitert geltenden Klimakonferenz von Kopenhagen 2009 zugenommen. Die Klimakonferenz war von Demonstrationen und Protesten begleitet und die polizeilichen Maßnahmen wurden von Aktivisten und Medien als unverhältnismäßig oder gar illegal kritisiert.
Die Klimabewegung wurzelt in verschiedenen Umweltschutzbewegungen, verbindet das Thema Umweltschutz aber eng mit den genannten Gerechtigkeitsfragen, sodass sie sich als Klimagerechtigkeitsbewegung bezeichnen lässt. Angestoßen wurde das zivilgesellschaftliche Engagement nicht zuletzt durch politische Maßnahmen seitens der UN. Wichtige politische Meilensteine waren die Stockholm-Konferenz von 1972 und das 1988 gegründete Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC; oft Weltklimarat genannt), das im Abstand von 5–6 Jahren einen (oft als Weltklimabericht bezeichneten) Sachstandsbericht erstellt.
2019 hat der „Klimastreik“ Greta Thunbergs eine Jugendbewegung angestoßen, die weltweit zu Klimaprotesten von Schülerinnen und Schülern führte. Zu deutlich radikaleren Protestformen des Zivilen Ungehorsams greifen die 2018 gegründete Gruppe Extinction Rebellion und die seit Anfang 2022 aktive Letzte Generation (vgl. Rucht 2013). Eine Besonderheit dieser Klimaproteste ist, neben dem Umstand, dass sie sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse und Forderungen stützen, dass die Protestierenden von den politisch Verantwortlichen fordern, rechtliche Vorgaben und Gerichtsurteile anzuerkennen und politisch umzusetzen:
- Das deutsche Grundgesetz weist seit 1994 dem Staat die Aufgabe zu, „in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung” zu schützen (Art. 20a GG).
- Im „Übereinkommen von Paris“ (2015) haben 195 Vertragsparteien sich in einem völkerrechtlichen Vertrag dazu verpflichtet, die globale Erderwärmung auf ein Niveau unterhalb von 2°C zu begrenzen.
- 2021 hat das Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz im Blick auf die Generationengerechtigkeit in Teilen für verfassungswidrig erklärt, weil die Festlegung von Emissionszielen die Zeit nach 2030 nicht ausreichend berücksichtigte. Da künftige Generationen die Lasten des Klimawandels im Übermaß zu tragen hätten, forderte das BVG strengere Emissionsziele (1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20).
Die Aktionen der Klimagerechtigkeitsbewegung verleihen mithin einerseits, wie andere Protestbewegungen auch, dem Unmut der Aktivisten über die aktuelle Politik Ausdruck und versuchen, den öffentlichen Diskurs in ihrem Sinne zu beeinflussen. Andererseits ist es eine Besonderheit der Klimaproteste, dass sie gesellschaftliche Entscheidungsträger dazu bringen wollen, bereits bestehende, rechtliche Vorgaben auch umzusetzen und weithin anerkannte, wissenschaftliche Erkenntnisse zur Grundlage politischen Handelns zu machen.
1.3 Protest in ethischer Perspektive
Die Ziele und Absichten der Klimabewegung lassen sich moralisch wie rechtlich rechtfertigen (vgl. Roser/Seidel 2015, S. 31–83). Allerdings sind damit die gewählten Mittel und Methoden noch nicht in den Blick genommen. Eine angemeldete und friedlich verlaufende Demonstration ist sicherlich anders zu betrachten als Angriffe auf Kunstwerke, Straßenblockaden durch Festkleben auf den Asphalt oder gar terroristische Anschläge.
Auch wird die ethische Beurteilung von Protesten nicht unbedingt deckungsgleich sein mit einer juristischen Bewertung, d. h., auch wenn Protestformen gegen geltendes Recht verstoßen, sind sie nicht automatisch auch moralisch zu verurteilen. So bewegen sich viele Formen und Methoden des Zivilen Ungehorsams auch historisch oft an der Grenze von Legalität und Illegalität. Gesetzesübertretungen können dabei ein bewusst eingesetztes Mittel sein, bei dem die juristischen Folgen Teil der intendierten Ziele sind.
Ein Maßstab zur moralischen Beurteilung ist, inwieweit Aktionen Auswirkungen auf ggf. unbeteiligte Dritte haben. Wenn beispielsweise aufgrund einer Straßenblockade Menschen nicht an ihre Arbeitsplätze gelangen, Kinder nicht zum Kindergarten kommen und Lieferungen nicht rechtzeitig ankommen können, zielt die Aktion ja gerade auf den Straßenverkehr, und damit auf die Menschen, die den Pkw/Lkw zu den genannten Zwecken nutzen. Der Protest kann aber auch dazu führen, dass auch Menschen, die den ÖPNV nutzen, von den Folgen betroffen sind, indem der Verkehr in bestimmten Bereichen nahezu vollständig zum Erliegen kommt.
Die Problematik und ihre Komplexität werden besonders deutlich an dem Fall einer Berliner Radfahrerin, die im Oktober 2022 bei einem Unfall schwer verletzt wurde und an den Unfallfolgen starb.
Eine Blockade auf der Stadtautobahn A100 hatte dazu geführt, dass ein Rettungswagen und ein Bergungsfahrzeug mit ca. neunminütiger Verspätung an der Unfallstelle eintrafen. Zunächst richtete sich die Kritik an die Klimaaktivist:innen, denen eine Mitschuld am Tod der Radfahrerin zugeschrieben wurde. Der Unfall selbst stand allerdings in keiner Verbindung mit der Blockadeaktion. Vorwürfe richteten sich auch gegen den Lkw-Fahrer. Da die im Stau stehenden Autofahrer keine Rettungsgasse gebildet hatten, verschärfte dies die Situation. Die Ermittlung des Unfallhergangs brachte später zutage, dass ein fehlerhaftes Verhalten der Radfahrerin zum Unfall führte, der Lkw-Fahrer unschuldig war und auch die Klimaaktivist:innen keine Schuld am Tod der Frau traf, da sie den Unfall auch bei schnellerer Bergung nicht überlebt hätte. Die Aktivist:innen wurden allerdings wegen Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt. Auch wenn im konkreten Fall die Aktion der Klimaaktivisten nicht selbst den Tod einer unbeteiligten Dritten verschuldet hat, zeigt das Beispiel aber, wie schnell durch eine Aktion auch eine moralische Verantwortung für die Folgen einer Handlung entstehen kann (vgl. dazu etwa deutschlandfunk.de 2022).
Zur ethischen Erörterung von Protestformen gehört, welche kurz- und langfristigen Folgen und Nebenfolgen eine Aktion mit sich bringt. Punkte, die in die Diskussion eingebracht werden, sind, wie im angeführten Beispiel, dass Blockaden Rettungseinsätze verhindern, dass sie zu verstärkten Emissionen beitragen oder wichtige polizeiliche Kapazitäten binden, die z. B. zum Schutz von jüdischen Einrichtungen benötigt werden. Zu klären ist beispielsweise auch, wie verhältnismäßig eine Aktion relativ zu den Zielen und Absichten ist, ob die Aktivisten dialogbereit sind und wie sehr sie auch mit ihrer Person Verantwortung für ihr Tun übernehmen, etwa indem sie sich vermummen oder im Gegenteil sogar im vollen Bewusstsein möglicher Sanktionen öffentlich die eigene Beteiligung in Sozialen Medien dokumentieren.
2. Ethische Herausforderung für die Polizei durch Klimaproteste
„Polizeiarbeit heute ist komplexer, sie ist schwieriger geworden“, sagt der ehemalige Bochumer Polizeipräsident Jörg Lukat (2023, S. 126): Es gibt hohe Ansprüche unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen, deren Ziele einander widersprechen, es gibt eine Vielzahl zu beachtender Vorschriften und Regelungen, eine zunehmende Gewalt gegen als Repräsentanten des Staats empfundene Berufsgruppen und einen „Smartphone-Journalismus durch Jedermann“ (ebd.), der nicht allein und zu Recht polizeiliches Fehlverhalten dokumentiert, sondern teilweise auch dekontextualisiert oder in neue Kontexte stellt („Fake News”). Das gilt nicht nur, aber eben auch im Zusammenhang mit Klimaprotesten.
Zweifellos fordern die Klimaproteste Polizist:innen schon aufgrund der Kernaufgaben der Polizei heraus: Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Für das Jahr 2023 beklagte allein die Berliner Polizei eine Zunahme ihrer Einsätze im Rahmen von Protesten der Klimabewegung um 80% auf 550 Aktionen (Friedrichs/dpa 2024). Es gab über 6000 Strafanzeigen u. a. wegen Nötigung, Widerstand gegen Polizeikräfte und Sachbeschädigung, aber auch 138 Anzeigen gegen Menschen, die ihrerseits gegen Klimaaktivisten tätig wurden.
Für die Polizei als Organisation stellt sich dabei die schwierige Aufgabe, legitime Formen des Protests grundsätzlich zu ermöglichen und zu sichern, illegitime Formen im Sinne der Gefahrenabwehr zu verhindern und ggf. Vergehen strafrechtlich zu verfolgen, und sich dabei dem Protestanliegen gegenüber neutral zu verhalten (Behrendes 2023, S. 49).
2.1 Gibt es eine Ethik der Neutralität?
Ich würde allerdings behaupten: Polizist:innen stehen den ethischen Fragen, die mit dem Klimawandel verbunden sind, und den Klimaprotesten, die gesellschaftliche Konflikte sichtbar machen, als beteiligte und betroffene Personen nicht neutral gegenüber. Es muss daher Teil der berufsethischen Reflexion sein, sich nicht nur mit den allgemeinen Herausforderungen des Polizeiberufs zu befassen, sondern sich der eigenen Einstellungen zu dem skizzierten Cluster individual- und sozialethischer sowie politischer Fragen bewusst zu werden, um professionell agieren zu können. Es bräuchte so etwas wie eine Ethik der Neutralität.
Es ist interessant, dass zuweilen vom Neutralitäts_gebot_ und von Neutralitäts_pflicht_ die Rede ist (vgl. Schiewek 2022, S. 164). Eine Ethik der Neutralität müsste untersuchen, wie Individuen oder Institutionen sich in Situationen verhalten, in denen Parteilichkeit, Voreingenommenheit oder Interessenkonflikte auftreten können, und sie müsste nach den moralischen Grundlagen fragen, die mit parteiischen und neutralen Haltungen in Konflikten oder bei Entscheidungsfindungen verbunden sind. Dazu gehören u. a. eine selbstkritische Reflexion über die eigene Voreingenommenheit, die Rawlssche Frage nach Gerechtigkeit als Fairness, und die Grenzen der Neutralität (nämlich dann, wenn Unrecht geschieht und das Wohlergehen anderer auf dem Spiel steht).
„Neutralität“ leitet sich her von lat. neuter – keiner (von beiden), d. h. ich stelle mich auf keine Seite, ich enthalte mich eines Urteils. Polizist:innen stehen dem ethischen Problemcluster, das mit dem Klimawandel und den Klimaprotesten verbunden ist, nicht als interessenlose Agenten gegenüber, sondern eben als selbst betroffene Subjekte (als Eltern, als Kinder von Landwirten, als Kritiker von Aktivismus, als beschimpfte oder gewalttätig Attackierte etc.). Zu einer Ethik der Neutralität müsste das Eingeständnis gehören, dass Neutralität allenfalls ein Ideal ist, nach dem Polist:innen streben können. Das zu bedenken, scheint mir insbesondere auf der Ebene der Institution und der Entscheidungsträger wichtig zu sein.
2.2 Protest Policing
Das Problem ist, dass Handeln und Neutralität einander nahezu ausschließen. Wenn unter „Neutralität“ ein Fehlen von Wirkung auf eine bestimmte Situation verstanden wird, dann kann keine Handlung, die einen Zustand verändern oder bewahren will, als „neutral“ betrachtet werden. Genannt habe ich schon das Beispiel polizeilichen Auftretens, bspw. in besonderer Schutzkleidung, die medial vermittelt: „Hier besteht Gefahr!“ Auch wenn die Polizei in Pressemeldungen Protest explizit oder implizit als legal/illegal klassifiziert, wird sie zum Akteur im Prozess öffentlicher Meinungsbildung, zu der Proteste gehören. Sie agiert weder neutral noch neutralisierend.
In der konkreten Stresssituation hilft ethische Reflexionsfähigkeit sicher kaum weiter, aber die Auseinandersetzung mit den Grundlagen des eigenen Handelns in der Vor- und Nachbereitung sollte auch ethische Reflexion einschließen. Bei verantwortlichem Handeln geht es schließlich immer darum, über das eigene Tun Rechenschaft ablegen zu können – vor sich selbst, aber auch vor einer kritischen Öffentlichkeit. Umfragen zeigen regelmäßig ein hohes Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei (Behrendes 2023, S. 46f; Wagener 2024, S. 17f). Berichte von Rassismus, Sexismus, Rechtsradikalität, übermäßigem Korpsgeist und polizeilicher Gewalt zeigen aber, dass dieses Vertrauen nicht ungebrochen ist und differenziert betrachtet werden muss (Derin/Singelnstein 2022, S. 60–63). Polizistinnen und Polizisten sind im konkreten Einsatz ebenso herausgefordert wie die polizeiliche Führung.
Im Rahmen der Kopenhagener Klimakonferenz 2009 (COP 15) kam es bereits im Vorfeld zu polizeilichen Maßnahmen, deren Massivität in der Öffentlichkeit zu Kritik führte. Fisher (2010, S. 11) spricht sogar von einer „Entmündigung der Zivilgesellschaft“ (civil society disenfranchisement); sie bezieht sich zwar dabei insgesamt auf die Organisation der Klimakonferenz, dies schließt aber die polizeilichen Maßnahmen mit ein. Da die Klimakonferenz Demonstranten und Aktivisten aus der ganzen Welt nach Kopenhagen zog, hat die dänische Polizeiführung verständlicherweise die polizeiliche Präsenz deutlich erhöht. Zugleich kam es zu Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, Einrichtung von Kontrollpunkten und zum Einsatz von Überwachungstechnologie. Kritisiert wurden auch die zunehmende Armierung der Polizei und der aus Sicht der Aktivist:innen, Demonstrant:innen und NGOs unverhältnismäßige Einsatz von Gewalt seitens der Einsatzkräfte. So beklagt der Protest- und Polizeiforscher Peter Ullrich, dass „durch den gewaltprophylaktischen Druck durch Vorkontrollen, Armierung, extensive Videoaufnahmen, einschließende Begleitung und andere Maßnahmen die Grenzen zwischen Prävention und Repression“ (Ullrich 2012, S. 37) zunehmend verschwimmen. Es ist davon auszugehen, dass es systemisch betrachtet eine Wechselwirkung gibt zwischen polizeilichen Maßnahmen und Protestverhalten.
Protest Policing als polizeilicher Umgang mit Protesten wirft nicht nur taktische und strategische Fragen des polizeilichen Managements auf, sondern auch moralische Fragen, die es ethisch zu diskutieren gilt. Vertrauen als soziale Ressource fußt darauf, dass eine Organisation wie die Polizei und die in ihr Tätigen Probleme nicht nur technisch lösen, sondern auch in ethischer Perspektive verantworten.
2.3 Der Einsatz von Gewalt im Umgang mit Protesten
Was sich bei der Klimakonferenz in großem Maßstab zeigte, wird auch bei kleineren Formen des Protestes sichtbar. Von besonderem, öffentlichen Interesse sind dabei Fälle polizeilicher Gewalt, die in der Regel auf unterschiedliche Formen protestierender Gewalt (Nötigung, Sachbeschädigung, Widerstand gegen Polizeikräfte, tätliche Angriffe) reagiert und mit diesem interagiert. Zwei Beispiele aus dem Jahr 2023 im Zusammenhang mit Klimaprotesten:
- Im April 2023 drohte ein Polizist einem (friedlich wirkenden und nicht festgeklebten) Straßenblockierer mit dem Zufügen von Schmerzen. Als der Klimaaktivist sich nicht rührte, wurde er gegriffen und von der Straße getragen, wobei er schmerzhaft aufschrie. Ein Video von „MDR investigativ” dokumentierte den Vorfall, der anschließend bundesweit zu einer Diskussion über Polizeigewalt führte (Berlin/dpa 2023).
- Ende Oktober 2023 demonstrierten ca. 60 Aktivisten der „Letzten Generation“ am Kanzleramt. Ein Mann in Zivilkleidung ging aggressiv gegen zwei Frauen vor. Eine auf dem Boden liegende Frau riss er an den Armen hin und her und drückte ihr das Knie in den Rücken, die andere zog er heftig zu Boden und fuhr dann einer der Frauen mit einem Farbpinsel durch das Gesicht. Später erklärte eine Sprecherin der Berliner Polizei, dass es sich bei dem Mann um einen Polizisten gehandelt habe (Schmalz 2023).
Die beiden öffentlich diskutierten Fälle zeigen beispielhaft die Probleme, vor denen Polizist:innen in konkreten Situationen stehen:
- Welche Gewaltmittel sind legitim, welche illegitim, um eine Ad-hoc-Lage zu lösen?
- Sind die Mittel verhältnismäßig?
- Wie umgehen mit eigener Wut und Aggression?
„An dieser Stelle hilft Ethik als innerer Kompass“, so Jörg Lukat (2023, S. 128), denn Ethik „erzeugt hoffentlich die innere Gewissheit, zu vielem bereit zu sein, aber nicht alles zu machen.“ Das heißt: Polizist:innen müssen, um ihrer Aufgabe nachzukommen, bereit sein, ggf. auch Gewaltmittel anzuwenden, aber sie müssen nicht alle Mittel anwenden, die zur Verfügung stehen.
Ein Beispiel ist dafür sicherlich der sog. „Schmerzgriff“, der „einerseits punktuelle Kompressionen einzelner neuronaler Punkte oder Areale im Körper (Nervendrucktechniken), andererseits die Überstreckung bzw. Überbeugung einzelner Gliedmaßen (Hebeltechniken)“ (Espín Grau/Singelnstein 2023) bezeichnet. Von offizieller Seite wird das Erlernen und Anwenden bestimmter Mittel zwar bestritten, etwa durch die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik im Zusammenhang mit entsprechenden Vorwürfen bei Klimaprotesten im Sommer 2023 (tagesspiegel.de 2023), doch interne Schulungsunterlagen verweisen darauf, dass die Techniken der Polizei mindestens bekannt sind, wenn sie nicht praktisch eingeübt werden (Engelhardt 2023). Bei den beiden angeführten Beispielen wirkt die Situation auf mich als Zuschauer bei dem Zivilpolizisten wie eine spontane Wut-Reaktion, während der Polizeibeamte, der einen Schmerzgriff androht und dann anwendet, wie jemand erscheint, der ein Mittel bewusst einsetzt.
In der Regel fällen wir im Alltag Entscheidungen über unser Tun und Lassen spontan. Im Nachhinein kann eine Handlungsentscheidung sich in belastender Form eines schlechten Gewissens äußern und zur ethischen Reflexion führen: Was hätte man besser tun sollen und was sollte man künftig in einer ähnlichen Situation tun oder unterlassen, um ein Fehlverhalten zu vermeiden? Auch wenn die individuelle Fähigkeit, aus Fehlern zu lernen, beschränkt ist, kann eine Organisation und können Führungskräfte durch solche Situationen ein Erfahrungswissen aufbauen, das im Vorfeld und in Bildungskontexten zur ethischen Reflexion anleiten kann. In tugendethischer Perspektive kann man sagen: Moralisches Handeln ist nicht angeboren, sondern eine moralische Haltung wird durch Einüben erworben, so wie man die Anwendung eines Schmerzgriffs nicht durch ein Handbuch lernt, sondern durch praktische Übung. Ethisch reflektieren heißt, an einer moralischen Haltung zu arbeiten, die wie ein innerer Kompass in konkreten Situationen moralische Orientierung bietet. Dies zu fördern, scheint mir eine wichtige Aufgabe polizeilicher Führung zu sein: „Es liegt also in der Verantwortung der Personalführung der Polizei, dafür zu sorgen, dass die Bediensteten Teil der Lösung von Gewalt und nicht Teil des Problems werden.“ (Behr 2019, S. 25)
3. Führungsethische Konsequenzen
Nicht nur Polizeiarbeit, auch polizeiliche „Führung ist anspruchsvoller und komplexer geworden“, so die Rahmenkonzeption zur Führung der Polizei NRW (LAG Führungsstrategie der Polizei NRW 2025, S. 9). Über die berufsethischen Herausforderungen für Polizistinnen und Polizisten hinaus, ist daher auch die Polizeiführung gefordert, die moralischen Grundlagen ihres Handelns für sich und mit den von ihnen Geführten zu reflektieren und mit den polizeilichen Zielen in Einklang zu bringen: „Heutige Führungsstile und insbesondere die Führungsethik setzen auf die Beachtung ethischer Normen und Werte durch die Mitarbeiter, die Organisation, insbesondere aber durch die Führungskräfte, ohne aber dabei das Organisationsinteresse – die Gewährleistung des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger in einer freiheitlichen und rechtsstaatlichen Demokratie – hintenan zu stellen.“ (Lukat 2023, S. 125)
Es gibt meines Wissens keine Ethik der Neutralität, die die Regeln eines Neutralitätsgebots oder einer Neutralitätspflicht untersucht und ausgearbeitet hat. Neutralität wird postuliert oder schlicht vorausgesetzt. Die Klimawandel-Problematik und die Klimaproteste sind vielleicht so etwas wie der Lackmustest für Notwendigkeit und Grenzen polizeilicher Neutralität. Ein Lackmustest dient zur Verhältnisbestimmung von Säure und Lauge, mit dem Mittelwert pH-neutral. Neutral ist polizeiliches Handeln, wenn es gelingt, eine Balance herzustellen zwischen dem Erfolg polizeilicher Maßnahmen und moralischen Grundsätzen.
So schreiben Thielmann, Weibler und Model (2021, S. 12), die Autoren des Polizeilichen Führungsmodells (die auch die NRW-Rahmenkonzeption zitiert): „Gute Führung ist gleichermaßen erfolgreich wie ethisch.“ Erfolg und Ethik werden also eng miteinander verbunden, wobei das Ethikverständnis im Blick auf das Führungsverhalten sehr spezifisch umschrieben wird: Ethisch Führen heißt demnach, den „‚Zufriedenheitszielen‘ der Geführten“ gerecht zu werden und gemäß verfassungsrechtlich und gesetzlich fundierter Werte, sowie „anerkennungswürdiger gesellschaftlicher Normen“ zu handeln. Ethische Führung hat also ein weites Feld in den Blick zu nehmen, das über das enge Verständnis als Theorie der Moral hinausgeht. Thielmann u. a. greifen dazu auf die auf gemeinsame Werte zurückgreifende Transformationale Führungstheorie zurück, wobei die Autoren des PFM die ethisch-moralischen Werte betonen, ohne dass expliziert wird, was die Autoren unter „ethisch“ und „moralisch“ verstehen. (Thielmann/Weibler/Model 2023, S. 273). In der Rahmenkonzeption ist übrigens nur einmal von „moralisch“ die Rede, und zwar im Sinne von „moralisierend“.
Trotz der begrifflichen Unschärfe ist festzustellen, dass das Wortfeld Ethik, Werte, Tugenden, Güter, Haltung für eine moderne polizeiliche Führungskultur wichtig zu sein scheint. Eine besondere Bedeutung im Führungshandeln kommt der Kommunikation zu, und zwar sowohl der Kommunikation nach innen durch die Etablierung einer Gesprächskultur im Rahmen einer kooperativen Führungskultur (vgl. Thielmann/Weibler/Model 2023, S. 282) als auch einer Kommunikation nach außen: in die Gesellschaft, über Soziale Medien, mit Konfliktparteien wie etwa Klimaaktivisten.
3.1 Kommunikation und Deeskalation
Führen heißt kommunizieren. Allerdings ist das hehre Ziel einer symmetrischen Kommunikation zwischen Führenden und Geführten, von der Thielmann u. a. sprechen, kaum zu realisieren. Interessant ist vor diesem Hintergrund das Führungsverständnis des Soziologen Dirk Baecker, der in systemtheoretischem Jargon von der „Einheit der Differenz von Symmetrie und Asymmetrie“ spricht. Baecker spricht leicht ironisch vom „Mysterium der Führung“, das darin besteht, „das Handeln und Erleben eines anderen willentlich zur Grundlage des eigenen Handelns zu machen“ (Baecker 2012, S. 12). Führung erfordert Kommunikation im Medium der Macht (Baecker 2012, S. 23; 60) und ist insofern eine „kommunikative Leistung“, als sie „zwei oder mehr Leute zueinander in ein für beide Seiten erkennbar anspruchsvolles Verhältnis setzt“ (Baecker 2012, S. 12), ohne dass dieses Verhältnis notwendig expliziert werden muss.
In der deutschsprachigen Literatur wird zuweilen zwischen „Führung“ und „Leitung“ unterschieden, wobei „Führung“ den Akzent auf die Persönlichkeit setzt und „Leitung“ auf eine Position in einer hierarchischen Struktur. In der englischsprachigen Literatur verschiebt sich der Akzent, indem „Leadership“ die persönliche Befähigung hervorhebt, während „Management“ die operative Seite der Führung betont. Für die folgenden Überlegungen scheinen mir diese Unterscheidungen wenig relevant, weil die ethische Reflexion sowohl die Persönlichkeit als auch die formale Position und das operative Handeln umfasst. Gleichwohl markiert die Unterscheidung den Punkt, an dem ein Führungsanspruch doch ausdrücklich genannt werden muss: Wenn jemand nur aufgrund seiner Position in der hierarchischen Struktur Leitung übernimmt, diese aber nur explizit durch Betonung der Position oder durch Machtausübung etc. wahrnehmen kann.
Anspruchsvoll ist das Verhältnis von Führenden und Geführten, weil ihr Handeln als Subjekte aufeinander bezogen ist. Würden die Geführten einen Führungsanspruch nicht anerkennen, würde das Verhältnis von vorneherein scheitern. Die Bezugnahme aufeinander geht aber über einen reinen Zirkel von Geführten und Führenden hinaus (Baecker 2012, S. 26):
- Die Geführten machen Handeln und Erleben der Führenden zur Grundlage ihres Handelns
- Die Führenden machen Handeln und Erleben der Geführten zur Grundlage ihres Handelns
- Führende und Geführte machen eigenes Handeln und Erleben zur Grundlage ihres Handelns.
Führung lässt sich also als ein kommunikatives System verstehen, in dem einerseits Führende und Geführte in einem symmetrisch/asymmetrischen Machtverhältnis stehen, andererseits und zugleich Führende wie Geführte in einem bestimmten Selbstverhältnis stehen. Das Ethos der Führung liegt bei Baecker dabei darin, Handlungsmöglichkeiten und Alternativen zu eröffnen.
Das gilt nicht nur organisationsintern, sondern auch nach außen (vgl. Schiewek 2023, S. 231). In der Rahmenkonzeption der Polizei NRW wird die Bedeutung der internen Kommunikation stark hervorgehoben (vgl. LAG Führungsstrategie der Polizei NRW 2025, S. 22). Vergleichbare Kriterien lassen sich auch für externe Kommunikation angeben. Durch das „Einsatzmittel Wort“ wird Kommunikation zum zentralen Mittel, um Vertrauen aufzubauen, Konflikte zu entschärfen und Menschen zur Kooperation zu bewegen.
Umgekehrt kann ein Mangel an Kommunikation Missverständnisse produzieren und Gewalt provozieren. Dass man nicht nicht-kommunizieren kann, nehmen beispielsweise Staller u. a. (2021) zum Ausgangspunkt, um Schwachstellen und blinde Flecken polizeilicher Kommunikation zu analysieren. Die Komplexität kommunikativen Handelns lässt sich in einfachen Sender-Empfänger-Modellen nicht angemessen begreifen: „konfliktgeladene Situationen zu deeskalieren, Maßnahmen zu erklären und durchzusetzen, im Rahmen von Großereignissen zu informieren oder Strategien mitzuteilen und zu begründen“ (Staller/Koerner/Zaiser 2021, S. 348) sind Beispiele komplexer Kommunikation. Dabei gilt für Kommunikation, was für jedes Handeln gilt: Sie kann misslingen und sie kann kognitiven Verzerrungen ausgesetzt sein, was auf Führungsebene zu Fehlurteilen und Fehlentscheidungen führen kann. In führungsethischer Perspektive ist es wichtig, sich diese Möglichkeiten bewusstzumachen und einzugestehen.
Das gilt auch für Versammlungslagen und Proteste. Klimaproteste drücken nicht nur gesellschaftliche Konflikte aus, sie führen auch zu konfliktreichen Situationen. Die Polizei kann diese gesellschaftlichen Konflikte nicht klären und lösen. Das ist eine gesamtgesellschaftliche und politische Aufgabe. Die Polizeiführung kann aber auf Krisenmanagement und Kommunikation als Deeskalationsstrategie setzen. Die Fähigkeit zur Kommunikation ist entscheidend für eine positive Beziehung zwischen Polizei und Öffentlichkeit. Führen heißt kommunizieren – aber nicht neutralisierend, sondern möglichkeitseröffnend.
3.2 Entkopplung von Ethik und Erfolg
Für Baecker ist Führung zwar Kommunikation im Medium der Macht, zugleich aber eröffnet gelingende Kommunikation eben auch Räume für alternative Möglichkeiten. Das ist sicherlich erst einmal gedacht im Rahmen von Unternehmensführung, aber dieses Verständnis lässt sich m. E. gut auch auf polizeiliche Führung beziehen und es kann Impulse setzen für polizeiliche Führungsethik.
Tobias Trappe (2013, S. 74) hat das „Gleichermaßen“ von „erfolgreicher“ und „ethischer“ Führung infrage gestellt. In der Tat spricht einiges für eine gewisse Entkopplung von Ethik und Erfolg. Für polizeiliches Führungshandeln kann die Ethik als Theorie der Moral durchaus so etwas wie der Stachel im Fleisch sein. Im Anschluss an Trappe betont Schiewek (2023, S. 235), dass Führungsethik kein „Tool für Führungserfolg“ ist, sondern im Gegenteil ein erfolgskritisches Potenzial bereitstellt.
Deutlich wird das gerade im Blick auf Klimaproteste. Aktivisten, die etwa eine Straße blockieren oder sich gar festkleben, stellen fraglos einen schwerwiegenden Eingriff in den Straßenverkehr dar, mit zahlreichen Folgen und Nebenfolgen. Sie werden der Nötigung angeklagt und es wird diskutiert, inwieweit Autofahrer, die gegen Straßenblockierer vorgehen, in Notwehr handeln. Wann ist ein polizeilicher Einsatz erfolgreich? Wenn die Straßenblockade schnellstmöglich aufgehoben wird? Immerhin berufen die Klimaaktivisten sich selbst auf einen sogar in der Verfassung verankerten Wert des Umweltschutzes in Verantwortung für künftige Generationen. Dieser ist zwar nur als Staatsziel formuliert und kein Grundrecht, aber zunehmend ziehen Gerichte Art. 20a GG vor dem Hintergrund internationaler Verträge und anderer Gesetze zur Interpretation heran, um die Verpflichtung von Politik und Wirtschaft, sich an diesem Staatsziel auch zu orientieren, hervorzuheben.
Polizist:innen agieren hier in einem spannungsvollen und emotional hoch aufgeladenen Konfliktfeld, das kaum im gegenseitigen Einverständnis der Konfliktparteien aufzulösen ist. Möglicherweise widersprechen sich hier sogar ethische Analysen, die dem Klimaprotest eine Berechtigung zusprechen, und verkehrsrechtliche Bestimmungen, etwa indem die Verkehrsblockade einerseits den Tatbestand der Nötigung nach § 240 StGB erfüllt, andererseits nicht als „verwerflich“ nach § 240 Abs. 2 StGB gilt und mit dem Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) abgeglichen werden muss. Im Einsatz können Polizist:innen kein Gerichtsurteil abwarten. Sie müssen vor Ort handeln und Entscheidungen treffen und benötigen dazu die Rückendeckung der Polizeiführung, die ihnen diese Entscheidung zutraut, auch wenn sie Führungshandlungen kritisch-konstruktiv hinterfragen (vgl. Lukat 2023, S. 129).
Die Entkopplung von Ethik und Erfolg muss nicht im Widerspruch stehen zum Polizeilichen Führungsmodell, denn ethisch handeln heißt immer auch, „Güterabwägungen in speziellen Situationen und individuell im Entscheiden und Handeln vornehmen zu müssen“ (Thielmann/Weibler/Model 2023, S. 274). Polizeiliche Führungsethik müsste in diesem Sinne Erfolg in Relation zur Ethik und erfolgreiches Führungshandeln von ethischen Erwägungen abhängig machen, die die Geführten in den von den Führenden eröffneten Räumen treffen. Sie trägt insbesondere dem moralisch hochkomplexen Umstand Rechnung, dass Polizist:innen manchmal gegen eigene Überzeugungen handeln müssen.
3.3 Ethische Entscheidungsfindung in Konfliktsituationen
Führen heißt, Entscheidungen treffen. Im Alltag fallen Entscheidungen, wie schon erwähnt, spontan und das gilt auch für Ad-hoc-Lagen, in denen kaum Zeit für eingehende Erwägungen ist. Führungshandeln steht in einer anderen Verantwortung und benötigt Methoden der Entscheidungsfindung. Als eine einfache Methode der Entscheidungsfindung erwähnen Werner Schiewek und Ulrike Wagener das „Bell-Book-Candle-Modell“ (Wagener 2024, S. 281), das vermutlich auf den US-Juristen Michael Josephson zurückgeht: Geht bei einer Handlung die „innere Warnglocke“ an? Verstößt das Handeln gegen Normen, Vorschriften oder Leitlinien? Wie wirkt die Handlung „bei Licht besehen“ auf Außenstehende? Das Modell fußt auf einer emotionalen Intuition, die allerdings nicht angeboren, sondern bereits eingeübt ist und sich am moralischen Erfahrungswissen orientiert.
Komplexere Modelle ethischer Entscheidungsfindung greifen in der Regel auf mehrere Reflexionsschritte zurück, wie das Schema von Bleisch u. a. (2021):
1. Analyse des Ist-Zustands
2. Benennen der moralischen Frage
3. Analyse der Argumente
4. Evaluation und Entscheidung
5. Implementierung
Die Stärke dieses Schemas ist es, dass die eigentliche moralische Frage herausgearbeitet werden muss. Inwieweit ist es moralisch vertretbar, dass Klimaproteste den öffentlichen Raum beanspruchen und möglicherweise den normalen Ablauf des öffentlichen Lebens stören, um auf die Dringlichkeit der Klimakrise aufmerksam zu machen? Welche Protestformen sind gerechtfertigt? Welche Formen von Gewalt sind noch zu tolerieren, um deeskalierend zu wirken?
Die wenigsten Fragen lassen sich ad hoc beantworten und es gehört zur Führungsverantwortung, sich vorzeitig mit den analytischen Fragen zu befassen. Dazu gehört zu klären, welche Werte, Tugenden, Güter oder Haltungen für die polizeiliche Arbeit wichtig und vielleicht sogar unverzichtbar sind. So ist die Rede von Werten in ethischer Hinsicht nicht unproblematisch, da das Kriterium aus dem Bereich der Ökonomie in die Ethik eingewandert ist und unterschiedliche Formen von Wertstellung suggeriert. Werner Schiewek greift zur Analyse der Wertegriffe auf ein Raster des Wirtschaftsethikers Josef Wieland zurück, der die Wertevielfalt aufgliedert in Leistungs-, Kommunikations-, Kooperations- und moralische Werte (Schiewek 2023, S. 228f). Abgesehen von der Frage, ob eine solche eindeutige Feldzuordnung immer möglich ist, macht das Schema darauf aufmerksam, dass eine Werteorientierung nicht von der Frage befreit, welcher Wert moralisch ist und was denn überhaupt die moralische Frage ist.
Eine Ethik der Neutralität nimmt den Widerspruch ernst, dass Polizist:innen in hochpolarisierenden Konfliktlagen wie den Klimaprotesten zugleich zur Neutralität verpflichtet sind und doch als in unterschiedlicher Weise Betroffene handeln müssen. Neutralität kann daher nicht als faktischer Zustand, sondern nur als regulative Idee verstanden werden, die eine kontinuierliche selbstkritische Reflexion eigener Vorverständnisse, Machtmittel und Kommunikationsformen verlangt. Führungsethisch bedeutet dies, Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen moralische Urteilskraft eingeübt, Güterabwägungen transparent gemacht und kommunikative Deeskalationsstrategien gestärkt werden, anstatt Neutralität lediglich zu postulieren. Polizeiliches Handeln ist nicht dann „neutral“, wenn es keine Wirkung auf gesellschaftliche Konflikte entfaltet, sondern wenn es erkennbar darum ringt, zwischen rechtlichem Auftrag, moralischen Grundsätzen und den Rechten aller Beteiligten eine verantwortbare Balance herzustellen. Im Kontext von Führung als kommunikativem Geschehen ist ethische Entscheidungsfindung kein einsamer Prozess, sondern benötigt letztlich dialogisch-diskursive Verfahren (vgl. Ahlf 2000, S. 45–55), in denen Führende, Geführte und von den Entscheidungen Betroffene gemeinsam an der Klärung der moralischen Frage und ethisch begründeten Entscheidung arbeiten.
Literatur
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